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Pflegebedürftigkeit: vom Antrag bis zum Pflegegrad

Wer Pflegedienstleistungen als gesetzlich Versicherter in Anspruch nehmen will, muss einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen und eine Pflegebegutachtung durchlaufen. Vielen Menschen fällt es schwer, den Verlust der eigenen Selbständigkeit überprüfen zu lassen, sie empfinden das Verfahren bei der Pflegekasse als eine große Herausforderung. Für die Einstufung in einen Pflegegrad ist es entscheidend, wie sehr die Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Pflegestützpunkt Starnberg informiert, worauf man bei der Antragstellung und Begutachtung achten sollte.

Kooperation mit Pflegestützpunkt Starnberg